gesetz RA Rasehorn

Strafrecht

Wir vertreten durch den Strafverteidiger, Rechtsanwalt Rasehorn, Mandanten, die sich einem strafbaren Vorwurf ausgesetzt sehen.

Strafrechtliche Vorwürfe und deren Behandlung sind ein weites Feld und im Konkreten stets im Einzelfall individuell zu beurteilen.

Von entscheidender Bedeutung für eine optimale Vertretung ist es, insbesondere im Vorfeld der Ermittlungen und im Besonderen auch gegenüber der Polizei, keine Äußerungen aufs Geradewohl abzugeben.

Zwar haben die Staatsanwaltschaft und die Polizei nicht nur Belastendes sondern auch Entlastendes zu ermitteln, doch sieht die Praxis oft anders aus.

Als Schutz hiergegen sollte sich der Beschuldigte im Vorfeld einer möglichen Anklage zu dem Vorwurf im Zweifel nicht äußern.

Oder zur Verdeutlichung anders gesagt: Wer früh redet, sitzt länger.

Danach stellen wir hier zunächst die Vertretung und Verteidigung sicher. Der Mandant braucht nicht aufgrund einer Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei zu erscheinen. Vielmehr zeigen wir die Verteidigung an und nehmen zunächst Akteneinsicht. Ausgehend von der Akteneinsicht können wir uns als Ihre Strafverteidiger sämtlicher der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stehenden Informationen bedienen und können im Anschluss daran, die beste Verteidigungstaktik erörtern und festzulegen.

Auch dann sollte erst erwogen werden, ob und in welchem Umfang eine Einlassung auf den Vorwurf der Staatsanwaltschaft erfolgt.

Anderenfalls läuft ein Beschuldigter Gefahr, Schaden im Hinblick auf eine spätere erfolgreiche Verteidigung zu verursachen. Dies kann selbst für entlastende Momente gelten, soweit diese in Widerspruch mit der Akte stehen und damit die Glaubwürdigkeit eigener Aussagen zerstört werden kann.

Auch hier gilt die Weisheit: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Gern stehen wir Ihnen in jeder Lage des Verfahrens zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Rasehorn.