
Sozialrecht
Wir vertreten spezialisiert Mandanten auf dem Gebiet des Sozialrechtes.
Das Sozialrecht umfasst insbesondere die Gebiete der Rentenversicherung, Ausbildungsförderung, Arbeitsförderung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Kindergeld, Erziehungsgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Sozialversicherung, Jugendhilfe, Entschädigung für Opfer von Gewalttaten und der Entschädigung von Gesundheitsschäden.
Wichtig ist bei Problemen hierbei zunächst zu beachten, den richtigen Klageantrag zu stellen und die unbedingte Einhaltung der Klagefrist nach Durchführung eines zuvor durchlaufenen Widerspruchverfahrens zu gewährleisten.
Die Verfahren nehmen regelmäßig vor den Sozialgerichten einen längeren Zeitraum ein, so dass mit einer zeitnahen Beendigung solcher Auseinandersetzung regelmäßig nicht zu rechnen ist.
Im Gegensatz dazu sind die Kosten derartiger Verfahren im Vergleich zu nahezu allen anderen Rechtsgebieten gering, so dass es sich oft lohnen kann, sich gegen einen abschlägigen Bescheid zur Wehr zu setzen.
Hier sollten im Vorfeld die Erfolgsaussichten einer möglichen Klage genau besprochen werden, um anhand dieser die Entscheidung für oder gegen eine Klageerhebung zu treffen.
Gern beraten wir Sie hierzu auch im Vorfeld, wie bei der Durchführung des vor einer Klage stattfindenden Widerspruchsverfahrens.
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung. Als Ansprechpartner wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Hansen.
