gesetz RA Hansen

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Bereich des Mietrechtes arbeiten wir sowohl für regional als auch überregional tätige Wohnungs- bzw. Wohnungsverwaltungsgesellschaften ebenso wie wir von einzelnen Vermietern und Mietern mit deren Interessenwahrnehmungen beauftragt sind. Vor diesem Hintergrund sind uns die Argumente und Gegenargumente beider Seiten ? des Mieters und des Vermieters ? vertraut und wir können eine vorausschauende Vertretung gewährleisten. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung nehmen wir auch überregionale Termine grundsätzlich selbst wahr, da unsere Erfahrung gezeigt hat, dass die genaue Kenntnis der Einzelheiten des Falles wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Prozess ist.

Oft sind es zudem die kleinen Fehler, die einen Mietprozess entscheiden, so z.B., wenn nachträglich Mietminderungen geltend gemacht werden, obwohl der Mangel dem Vermieter nie angezeigt wurde oder Vorauszahlungen auf Betriebskosten eingeklagt werden, obwohl bereits Abrechnungsreife eingetreten ist.

Zu den Fragen des Wohnungseigentumsrechts liegt unser Schwerpunkt in der Betreuung von Eigentümergemeinschaften, insbesondere in der Vorbereitung von Beschlüssen. Ebenso gehört die Vertretung einzelner Eigentümer bzw. Teile der Eigentümergemeinschaft zu unseren Aufgabenfeldern.

Spezialisierter Ansprechpartner im Bereich des Miet- und Wohneigentumsrechts ist Rechtsanwalt Hansen.