
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten und vertreten spezialisiert Wirtschaftsunternehmen, d.h. Einzelunternehmer und Gesellschaften wie GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft, gemeinnütziger Verein u.a.m..
Einen großen Raum nimmt dabei die rechtliche Betreuung der verbreiteten Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und der Gesellschaften mit begrenzter Haftung (GmbH) von der Gründung bis zur Liquidation sowie die Beratung deren Geschäftsführer und Gesellschafter ein. Hier stehen die Findung und Anpassung gesellschaftsvertraglicher Regelungen sowie Haftungsfragen im Vordergrund unserer Tätigkeit. Häufig sind wir für einzelne Geschäftsführer auch im Rahmen der Strafverteidigung tätig.
Handelsrechtlich befassen wir uns ebenso mit Problemen der Kaufleute und deren Sonderrecht des Handelsgesetzbuches, wir vertreten z.B. Unternehmen mit Handelsvertretern bei Streitigkeiten mit diesen oder die Handelsvertreter selbst und sind für unsere Mandanten in Spezialmaterien wie dem Transport- und Speditionsrecht tätig.
Wir würden Sie gern zu unseren Mandanten zählen. Ihr erster Ansprechpartner zu Lösungen im Handels- und Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Bucksch.
