
Grundstückssrecht
Wir befassen uns mit allen grundstücksspezifischen Eigentumsfragen, z.B. der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen für Käufer und Verkäufer und kennen dort entsprechend die Interessen beider Lager. Ebenso gehören das grundstücksbezogene Bankrecht
(Finanzierungsfragen), Mängelfragen, Bauträgermodelle, Wohnungseigentumsfragen,
Grenzstreitigkeiten und Nachbarrechtsprobleme zu den von uns bearbeiteten Aufgabengebieten.
Befasst sind wir ebenfalls mit den Besonderheiten des Grundstücksrechts in den neuen Bundesländern und den Problemen, die aus der Eigentumsordnung und den Rechtsverhältnissen der DDR entspringen (u.a. Schuldrechtsanpassung, Sachenrechtsbereinigung, Vermögenszuordnung).
Erster Ansprechpartner zu Fragen des Grundstücksrechts ist Rechtsanwalt Zimmermann.
