gesetz RA Rasehorn

Familienrecht

Wir betreuen Mandanten spezialisiert und umfassend auf jedem Gebiet des Familienrechts. Wir vertreten Scheidungsverfahren im gesamten Bundesgebiet und sind dabei im Besonderen über das Portal www.scheidung-deutschland.de auch im Rahmen von online-Scheidungen präsent.

Hierbei werden wir bei Ehescheidungen dem Erfordernis gerecht, dass für einen Scheidungsantrag ein sogenannter Anwaltszwang besteht. Demgemäß muss sich zumindest ein Ehegatte, nämlich derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, von einem zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Der andere Ehegatte kann folglich auf eine rechtsanwaltliche Vertretung verzichten. Daraus folgt indes, dass er eigene Anträge nicht stellen kann.

Wir prüfen die Notwendigkeit einer anwaltlichen Vertretung hinsichtlich in Betracht kommender Streitpunkte genauso wie unter Kostengesichtspunkten, um von Beginn an dem Wirtschaftlichkeitsinteresse des Mandanten Rechnung zu tragen.

Neben der Scheidung sind meist weitere Punkte, wie der Hausrat, der Zugewinnausgleich, der Lebensmittelpunkt bzw. die Bestimmung zum Aufenthaltbestimmungsrecht der gemeinsamen Kinder oder Unterhaltsansprüche, sei es die des Ehepartners oder die der Kinder, zu klären.

Hier kann im Vorfeld durch eine problemorientierte Beratung oft Streitpotential minimiert oder vermieden werden bzw. es lässt sich für einen kommenden, womöglich unausweichlichen Streit eine taktisch und rechtlich bessere Vorbereitung treffen.

Sollten Sie hierzu Beratungsbedarf haben oder einer anwaltlichen Vertretung bedürfen, so freuen wir uns, wenn wir Ihnen zur Verfügung stehen können. Ihr Ansprechpartner hierfür ist Rechtsanwalt Rasehorn.

Er ist Mitglied in der:

Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV