gesetz RA Hansen

Erbrecht

Auf dem Gebiet des Erbrechts sind wir neben der Streitvertretung insbesondere rechtsgestaltend tätig.

Bei der gestaltenden Tätigkeit ist ein Schwerpunkt der Entwurf von Testamenten und Erbverträgen. Hier liegt uns viel daran, mit dem Mandanten den wirklichen letzten Willen herauszuarbeiten. Dort herrschen häufig falsche Vorstellungen zur Bedeutung von verwendeten Fachbegriffen vor. Es ist deshalb besonders wichtig, dass das tatsächlich Gewollte erkannt wird und durch präzise juristische Formulierungen umgesetzt wird. So können z.B. durch eine scheinbar klare Formulierung ?ansonsten soll alles meine Enkelin erhalten? erhebliche Streitigkeiten entstehen. War nur eine Ersatzerbschaft oder gar eine Vor- und Nacherbschaft gewollt. Die juristischen Konsequenzen in beiden Fällen sind völlig unterschiedlich und können auch das Gegenteil des Gewollten bewirken.

Im streitvertretenden Bereich haben die Auseinandersetzungen zwischen den Erben, wie Auskunftsansprüche, Pflichtteilsansprüche und Ergänzungsansprüche sowie die Erbauseinadersetzung eine erhebliche Bedeutung.

Aber auch die Unternehmensrechtsnachfolge, die oft sehr spät oder zu spät angegangen wird, begleiten wir, wobei wir bei weitreichenden steuerlichen Fragen eng mit unserem steuerberatenden Kooperationspartner zusammenarbeiten.

Für jede Beratung oder Vertretung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Spezialisierter Ansprechpartner zu erbrechtlichen Fragen ist Rechtsanwalt Hansen.