
Baurecht
Wir befassen uns spezialisiert mit allen Fragen des zivilen und öffentlichen Baurechts.
Wir leisten die Beratung und Vertretung von Bauunternehmen, die als Auftraggeber und Auftragnehmer im gewerblichen und privaten Baubereich tätig sind mit einem Hauptaugenmerk auf das Nachtragsmanagement und die Forderungssicherung.
Ebenso beraten und vertreten wir Bauherren, Architekten und Ingenieure im privaten und öffentlichen Bau, gestalten Bauverträge, überprüfen und begleiten Auftragsvergaben und setzen Forderungen außergerichtlich und in gerichtlichen Prozessen durch. Sie können von uns eine realistische Einschätzung der Prozessrisiken erwarten.
Im öffentlichen Baurecht begleiten wir Baugenehmigungsverfahren, wehren unrechtmäßige Bescheidungen von Behörden ab und vertreten Interessengemeinschaften, Investoren und andere Grundstückeigentümer zur Durchsetzung ihrer öffentlich- rechtlichen Ansprüche. Wir werden im Gegenspiel auch von der öffentlichen Hand beauftragt.
Als Ansprechpartner steht Ihnen hierfür Rechtsanwalt Bucksch zur Verfügung.
