gesetz RA Bucksch

Bank- und Kapitalanlagerecht

Im Bank- und Kapitalanlagerecht vertreten wir Bank- und Bausparkunden, Darlehensnehmer, Anleger als auch Anlagevermittler und wissen um die Stärken und Schwächen beider Seiten. Wir können durch den bearbeitenden Rechtsanwalt Bucksch auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz auch bankinterner Bearbeitungstrukturen zurückgreifen.

Das Bank- und Kapitalanlagerecht umfasst dabei eine Vielzahl verschiedener Geldanlage-, Vermittlungs- und Finanzierungssituationen, in die sich der Anleger und Darlehensnehmer gegenüber Banken, Vermittlungsgesellschaften, einzelnen Vermittlern und Anlagebeteiligungsgesellschaften begibt.

Grundsätzlich sind die „wilden“ Nachwendejahre vorüber, in denen in häufig fragwürdiger Weise Anlageobjekte, wie weit überteuerte Eigentumswohnungen in schlechten Lagen, zusammen mit einer passenden Finanzierung angeboten und vermittelt wurden, ohne irgendeine Art Risikoaufklärung zu leisten. Obwohl jedoch die Vermittlerbranche als auch die Kreditwirtschaft heute häufig rechtlich besser beraten und um bessere Absicherung ihrer Verträge bemüht sind, ist der Markt so hart umkämpft, dass dem Finanzierungs- und Anlagewilligen häufig (zumindest mündlich) „das Blaue vom Himmel“ versprochen wird, um ihn zu einer Transaktion zu bewegen.

Die Rechtsprechung hat insbesondere in den Jahren ab 2000 an Dynamik gewonnen und den Verbraucherschutz gestärkt.


Ihr Ansprechpartner für bank- und kapitalanlagerechtliche Problemstellungen ist Rechtsanwalt Bucksch.