gesetz RA Rasehorn

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten spezialisiert Wirtschaftsunternehmen genauso wie die Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte.

Rechtsanwalt Rasehorn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und darüber hinaus als Honorardozent, insbesondere in den Studiengängen (VWA) zum Betriebswirt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, tätig. Er begleitet ständig arbeitsgerichtliche Verfahren. Dabei handelt es sich um Kündigungsstreitsachen, Eingruppierungsfragen im öffentlichen Dienst, Sozialpläne und Härtefonds zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Zeugnisklagen, Schadensersatzfragen und vieles mehr.

Im Besonderen wurden mehrere Verfahren durch Rechtsanwalt Rasehorn bis in die letzte Instanz vor das Bundesarbeitsgericht begleitet. Hier waren verschiedene Verfahren gegeben, die nicht nur die bzw. den hier vertretenen Mandanten berührten, sondern zum Teil bundesweiten Bezug hatten. Dies betrifft u.a. die Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht:

· Urteil zu Jahresarbeitszeitenkonten
· Lehrerhöhergruppierungen
· Kündigungsschutzsachen
· Versetzung – Wirksamkeit eines bundesweit geltenden Tarifvertrages

Rechtsanwalt Rasehorn berät Sie dabei aus dem Blickwinkel Ihres Interesses. Dabei rät er vom Einzelfall beurteilend mitunter auch von einer gerichtlichen Geltendmachung ab. Denn im Vordergrund sollte immer Ihr Interesse und eine möglichst günstige weitere Entwicklung in Ihrem Sine stehen.

Wir würden Sie gern zu unseren Mandanten zählen. Ihr erster Ansprechpartner zu Lösungen im Arbeitssrecht ist Rechtsanwalt Rasehorn

Er ist Mitglied in der:

Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV