Gesetz

Fachanwaltschaft

Aktuelle Fachanwälte unserer Sozietät sind Rechtsanwalt Bucksch als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Rechtsanwalt Rasehorn als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Zimmermann hat in Vorbereitung auf die Titelverleihung die schriftlichen Prüfungen zum Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht erfolgreich bestanden.

Begriffserläuterung: Fachanwalt
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Voraussetzung ist neben der Ableistung von gesonderten Prüfungen der Nachweis einer geforderten Anzahl von selbst bearbeiteten Fällen auf dem spezialisierten Fachgebiet. Damit ist die besondere Erfahrung des Fachanwaltes sicher gestellt. Aufgrund dessen darf die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem bestimmten Bereich führen.

Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen.

Fachanwälte müssen jährlich Fortbildungsnachweise gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer anzeigen.