Wieder einmal steht die Ludwigsfelder Rechtanwaltskanzlei Bucksch, Rasehorn und Zimmermann. Mit einem Rechtsfall vor einem Bundesgericht. Die Kanzlei ist durch Rechtsanwalt Rasehorn, der seit Jahren auf dem gebiet des arbeitsrecht spezialisiert ist, vertreten.
Durch die von Rechtsanwalt Rasehorn zahlreichen betreuten Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (z.B.: Eingruppierungsrichtlinie von Lehrern BAG 4 AZR 195/04 ; Jahresarbeitszeitkonten der bahn 6 AZR 96/03 Vergütungshöhergruppierungen BAG 4 AZR 421/04 ; Kündigungsverfahren 2 AZR 421/04) wurden bereits mehrere Rechtsfragen mit bundesweitem Bezug durch ihn erfolgreich bestritten.
Nunmehr steht die Problematik der Versetzung von Arbeitnehmern bei der Deutschen Telekom zur Entscheidung beim Bundesarbeitsgereicht in Erfurt an. (mehr…)
