Wer hat es nicht im Radio gehört oder in der Zeitung gelesen?
Eine Mitarbeiterin wird wegen 1,30 Euro gekündigt, ist das ein Betrag, der zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen kann oder gar zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung? Die Gewerkschaften betonen, dass hier eine Abwägung erfolgen müsse, die nicht jeden Diebstahl im geringen Rahmen zur Kündigung berechtigen dürfe. Anderseits wird aus dem Arbeitgeberlager betont, dass Arbeitgeber gerade gegenüber Buchhalterinnen oder Kassiererinnen, die Tag täglich mit für sie fremden Geldbeträgen umgehen, einen Vertrauenstatbestand gesetzt haben, der bei Verstoß infolge Diebstahls- oder Betrugshandlung zum Verlust des Arbeitsplatzes führen müsse.
