Haftet der stürmische 8jährige im Straßenverkehr?
Im April diesen Jahres hatte der BGH einen Fall zu entscheiden, in dem ein 8jähriger mit seinem Fahrrad um die Ecke bog und dabei gegen ein verkehrsbedingt haltendes Auto fuhr. Der BGH hat entschieden, dass es sich um eine typische Gefahr aus dem motorisierten Verkehr handelt und in diesen Fällen gemäß § 828 Abs. 2 BGB keine Haftung gegeben ist.
Dies ist erst einmal schön für den 8jährigen, der sonst eventuell mangels Haftpflichtversicherung schon in frühester Jugend verschuldet wäre. Entspannt zurücklehnen können sich die 7-10jährigen oder ihre Eltern jedoch nicht. Diese Sonderregelung greift nämlich nur für den motorisierten Verkehr. Der sogenannte ruhende Verkehr ist davon nicht umfasst. Hätte also z.B. der PKW auf einem Parkplatz oder normal am Straßenrand geparkt, wäre der Junge eventuell in der Haftung gewesen.
