Seit dem 1. Januar 2007 gelten für Geschäftsbriefe, die per E-Mail versendet werden, die gleichen Formvorschriften wie für konventionelle Geschäftsbriefe. Diese Regelung gilt für Kapitalgesellschaften, im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften, sowie für eingetragene Einzelunternehmer, also Kaufleute. Die Neuerung ist mittlerweile weithin bekannt und publiziert. Einzelunternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind von dieser verpflichtenden Regelung ausgeschlossen. Insbesondere viele auf dem Markt und u.a. im Internet präsente GbR gehen deshalb bzw. seit jeher sehr lax mit ihrer Außendarstellung und den verwendeten Geschäftsangaben um. Leider sind auch viele Gewerbeämter, schon aufgrund stetiger Arbeitsüberlastung, nicht auf dem neusten Stand der Rechtssprechung, die sich im GbR- Recht in den letzten Jahren sehr dynamisch zeigte.
Deshalb hier ein Leitfaden zum aktuellen Stand:
