Polizisten mit Pferdeschwanz? Das Bundesverwaltungsgericht sagt – ja.
Die Zeit ist einfach reif. Rechtsanwalt Bucksch, Ludwigsfelder Anwalt des klagenden Polizisten, machte das am 2. März 2006 in der mündlichen Verhandlung vor den fünf weisen Bundesrichtern des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sehr deutlich, nachdem zuvor in 1. Instanz das Verwaltungsgericht als auch in 2. Instanz das Oberverwaltungsgericht die Klage des Polizisten, der seine deutlich über den Hemdkragen reichenden Haare behalten wollte, abgelehnt hatte.
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