In der letzten Zeit hat sich wieder Einiges getan auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes und des Rechtes um den Autokauf, so dass eine kurze Zusammenfassung gegeben werden soll, die allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
So dürfte für alle Erwerber von Fahrzeugen interessant sein, dass der Erfüllungsort für die Nachbesserung der Ort der Werkstatt des Verkäufers ist. Dies bedeutet, dass der Verkäufer auf seine Kosten das Fahrzeug abzuholen und zu reparieren hat.
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