Kapitalanlagerecht – Erfolgreicher Schadensersatz gegen Anlageberater – was muss ich wissen
Den Anlageberater trifft nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Pflicht zu einer umfassenden, wahrheitsgemäßen, sorgfältigen und vollständigen Information über alle Tatsachen und Umstände,
die für die jeweilige Anlageentscheidung des Kunden Bedeutung haben – so die Rechtsprechung auf dem Papier. Ein zur Anlage ausgegebenes Prospekt muss ein in sich schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt abgeben und alle Informationen auch über Risiken beinhalten.
