Polizisten mit Pferdeschwanz? Das Bundesverwaltungsgericht sagt – ja.
Die Zeit ist einfach reif. Rechtsanwalt Bucksch, Ludwigsfelder Anwalt des klagenden Polizisten, machte das am 2. März 2006 in der mündlichen Verhandlung vor den fünf weisen Bundesrichtern des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sehr deutlich, nachdem zuvor in 1. Instanz das Verwaltungsgericht als auch in 2. Instanz das Oberverwaltungsgericht die Klage des Polizisten, der seine deutlich über den Hemdkragen reichenden Haare behalten wollte, abgelehnt hatte.
Über den Hemdkragen reichende Haare bei männlichen Polizeibeamten vermitteln der Bevölkerung weder pauschal den Eindruck, dass dieser Polizist eine laxe Lebenseinstellung verkörpere, unseriös sei, einer extremen gesellschaftlichen Randgruppe angehöre oder nicht mit dem nötigen Nachdruck und ihm entgegenzubringendem Respekt die ihm übertragenden staatlichen Aufgaben wahrzunehmen in der Lage sei, argumentierte der Rechtsanwalt des Klägers.
Das von der Uniformpflicht des Polizeibeamten geprägte Erscheinungsbild wird durch eine derartige Haarlänge nicht zerstört. Vielmehr muss sich der Polizist gerade außerhalb des Dienstes, also regelmäßig 2/3 des Tages, seinem sozialen Umfeld mit der von ihm nicht gewollten Frisur präsentieren, was einen erheblichen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht darstellt.
Und der Kläger bekam Recht. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Innenministerien der Länder an, dass diese sich einem “erkennbaren Wandel der Anschauungen” in der Bevölkerung nicht verschließen können und die dem Kläger aufgegebene Haarkürzung rechtswidrig ist. Die Vertreterin des beklagten Landes fand entsprechende Haarlängen von Polizisten u.a. einfach „unschick“, worauf Rechtsanwalt Bucksch nur trocken erwiderte, dass nicht die persönlichen Modevorstellungen und Neigungen des Dienstvorgesetzten zur Entscheidung über einen derartig persönlichen Eingriff in die Rechte eines Polizeibeamten geeignet sind.
Man mag zu Pferdeschwänzen von Polizisten stehen wie man will, positiv bleibt – Deutschland wird weltoffener.
Bucksch
Rechtsanwalt
Tags: Bucksch, Bundesverwaltungsgerichts, Polizei, Polizist
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