Wer hat es nicht im Radio gehört oder in der Zeitung gelesen?
Eine Mitarbeiterin wird wegen 1,30 Euro gekündigt, ist das ein Betrag, der zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen kann oder gar zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung? Die Gewerkschaften betonen, dass hier eine Abwägung erfolgen müsse, die nicht jeden Diebstahl im geringen Rahmen zur Kündigung berechtigen dürfe. Anderseits wird aus dem Arbeitgeberlager betont, dass Arbeitgeber gerade gegenüber Buchhalterinnen oder Kassiererinnen, die Tag täglich mit für sie fremden Geldbeträgen umgehen, einen Vertrauenstatbestand gesetzt haben, der bei Verstoß infolge Diebstahls- oder Betrugshandlung zum Verlust des Arbeitsplatzes führen müsse.
Richtigerweise wird man wohl erkennen müssen, dass es hier keine starre Wertgrenze geben kann, so nach dem Motto: ein Diebstahl bis 10,00 Euro begründet noch keine Kündigung. Insgesamt sind viele Fallkonstellationen, angefangen von der Manipulation von Arbeitszeiten bis hin zur privaten Verwendung oder Mitnahme von Briefmarken, einer Computermaus usw. denkbar. Will man bereits Manipulationen von Arbeitszeiten als Arbeitszeitenbetrug nicht ohne
Sanktionsmöglichkeiten lassen und hierfür die außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten zulassen, wird es bei anderen Verstößen mit Strafrechtscharakter, seien diese auch noch so klein, kaum begründbar sein, wenn man diese in der Kündigungsmöglichkeit einschränken würde wollen. Die Arbeitsgerichte, so nun auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, haben im Ergebnis die Kündigung auch bei einem Wert von 1,30 Euro bestätigt.
Ausgehend davon sollten ArbeitnehmerInnen sicherstellen, dass kein Betrug, Diebstahl usw. ihnen gegenüber vom Arbeitgeber berechtigt vorgeworfen werden kann. Anderenfalls droht der Arbeitsplatzverlust und sodann auch noch der entsprechende Nachteil von der Bundesagentur für Arbeit. Ein Risiko, das vermieden werden sollte.
Rechtsanwälte BURAZI
Sven Rasehorn
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tags: Arbeitsrecht, Diebstahl, Kavaliersdelikt, Rasehorn
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